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Eine Gefährdung des Trinkwassers kann de facto ausgeschlossen werden.

Unser Grund- und Trinkwasser beziehen wir aus oberflächennahen Erdschichten. Bei einer Tiefenbohrung wird deshalb vor Beginn der eigentlichen Bohrung ein „Standrohr“ aus Stahl gesetzt, welches über die grundwasserführende Schicht hinausgeht. Die eigentliche Bohrung erfolgt zum Schutz des Grundwassers innerhalb dieses Standrohres. Die Tiefenbohrung ist gegen das „Gebirge“ hin abgedichtet und das geförderte Tiefenwasser kommt zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit dem umliegenden Gestein. Zudem wird die Dichtigkeit der Bohrung sowie das geförderte Thermalwasser sowohl während der Bohrphase als auch im laufenden Betrieb permanent behördlich überwacht.

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